Spendenquittungen erstellt

Die Spendenquittungen für das Jahr 2020 sind erstellt und wurden in der 3. KW versandt. Wir bemühten uns für alle Spender Quittungen auszustellen, aber leider konnten wir öfters die Adresse nicht ausfindig machen. Bitte melden Sie sich wenn Sie keine Quittung erhalten .

Für Spenden bis 200 Euro genügt dem Finanzamt aber auch der sogenannte vereinfachte Spendennachweis, den Sie selbst erstellen können.
Wir erstellen aber Spendenquittungen bereits ab 50 €.

Für solche Kleinspenden ist keine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) nach amtlichem Muster nötig – es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.

Auf dem Beleg müssen dabei folgende Angaben stehen:
– Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer
– der Verwendungszweck der Spende
– ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt

Neben dem Namen des Vereins und des Spenders (beide stehen als Empfänger der Zahlung und Einzahler bzw. Kontoinhaber ohnehin auf dem Beleg) wird also z.B. folgende Angabe bei „Verwendungszweck“ gemacht: SPENDE FÜR SPORTBETRIEB – FREISTELLUNG FA MUSTERSTADT VOM 1.02.2004, AZ 088/11/22.

Es reicht auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck als Nachweis aus, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind. Da hier keine einheitlichen Vorgaben der Finanzverwaltungen vorliegen, sollte der Spender zusätzlich den Vordruck des Vereins aufbewahren. Im Zweifelsfall kann der Finanzamt einen zusätzlichen Zuwendungsnachweis verlangen.